Kirchliche Gliederung

1. Bistumszugehörigkeit

Die Einführung des Christentums im Gebiet des heutigen Eichsfeldes vollzog sich nach und nach mit der Kolonisation der Franken im 6. Jahrhundert. Aber erst der Heilige Bonifatius, aufgerufen durch den Sendbrief des Papstes Gregor II. vom 15. Mai 719, wurde der Missionar, Erneuerer und Organisator des Christentums in Thüringen und damit auch im Eichsfeld. In seine Missionstätigkeit, die mehrere Jahrzehnte dauerte, fällt auch das Jahr 724, in dem er bei dem Dorf Geismar die Donareiche fällte. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht in den Streit über das wirkliche Dorf Geismar, bei dem diese Bonifatius-Tat geschah, die schon viele Gemüter erhitzt hat, einmischen. Aber wichtig für uns alle ist, dass auf diesem Jahr unsere Bonifatius- und Hülfensbergtradition fußt.

Im Jahre 741 gründete der Heilige Bonifatius schon das Bistum Erfurt. Als der Papst Zacharias ihn 746 zum Erzbischof von Mainz ernannte, ging endlich sein Wunsch nach einem Metropolitan-Verband in Erfüllung.

Seit diesem Jahr ist das Eichsfeld in einer gemeinsamen, tausendjährigen, wechselvollen Geschichte mit dem Erzbistum Mainz verknüpft.

Wenn auch das Erzbistum Mainz seit dem 8. Jahrhundert Güter im Eichsfeld besaß und diesen Besitz im Laufe der Jahrhunderte ständig vergrößerte, so kam erst im Jahre 1329 das Amt Bischofstein, zu dem auch Lengenfeld gehörte, zu Mainz. Mit der Inbesitznahme des Gebiets Bodenstein im Jahre 1373 war nun das gesamte Eichsfeld endlich kurzmainzisch. Die weltliche Verwaltung wurde von den Vizetumen und Amtsleuten auf dem Rusteberg (1122 - 1540), den Oberamtleuten in Heiligenstadt (1540 - 1732) und den Mainzer Stadthaltern in Heiligenstadt (1732 - 1803), die vom Kurfürsten und Erzbischof eingesetzt waren, wahrgenommen.

Duch den zwischen Frankreich und Deutschland am 9.2.1801 geschlossenen Lüneviller Frieden war der Untergang des Erzbistums Mainz beschlossen. Das ganze linke Rheinufer musste an die Republik Frankreich abgetreten werden. Als Entschädigung sollten die deutschen Fürsten säcularisierte geistliche Fürstentümer rechts des Rheines erhalten.

Der König Friedrich Wilhelm von Preußen erließ am 6. JUni 1802 ein Patent an alle Geistlichen und an die weltlichen Stände und Einwohner des Eichsfeldes mit folgendem Wortlaut:

"Da durch den zwischen Seiner Römisch-Kaiserlichen Majestät und dem zwischen dem deutschen Reich und der Republik Frankreich am 9. Februar 1801 zu Lüneville errichteten Friedensschluss und durch die in Gemäßheit desselben zwischen Uns und anderen Mächten gepflogenen weiteren Unterhandlungen und getroffenen Vereinbarung es dahingediehen ist, dass Uns und Unseren Erben und Nachkommen und ganzem Königlichen-Kurfürstlichen Hause zur Entschädigung wegen Wegnahme von bisherigen, jenseits des Rheinstromes gelegenen, um allgemeiner Ruhe und des Friedenswillen aber an gedachte Republik mit abgetrennten Provinzen unter andern Landen und Orten auch das Eichsfeld im säcularisierten Zustande, und die Städte Mühlhausen und Nordhausen zugeteilt und zugeeignet werden sollen, dergestalt, dass dieses gesamte Territorium als ein Erb-Fürstentum auf ewige Zeiten Unserm Zepter angehöre und bei Unserm Königlichen und Kurfürstlichen Hause verbleibe und Wir und Unsere Nachfolger an der Krone und Kur in demselben als solche landesherrliche und obrigkeitliche Gewalt, als es in Unsern andern Staaten geschieht, besitzen und ausüben. So haben wir im Gefolge des nämlichen Einverständnisses zuträglich erachtet und beschlossen, nunmehr von gedachtem Eichsfeld, Mühlhausen und Nordhausen und allen dazu gehörigen Orten, Zubehörden und Zuständigkeiten Besitz nehmen zu lassen und die Regierung darin anzutreten."

Die rechtsrheinischen Gebiete des Erzbistums Mainz und damit das Obereichsfeld mit Lengenfeld u. Stein wurden dem Erzbistum Regensburg angegliedert, bei dem es bis 1821 respektiv bis 1825 verblieb.

Die päpstliche Verlautbarung "De salute animarum" vom 16. Juli 1821, die verfügte, dass das Obereichsfeld and das Bistum Paderborn fiel, hat u.a. folgenden Wortlaut:

"Der bischöflichen Kirche von Paderborn fügen wir hinzu die Pfarreien , die von der einstigen Mainzer, heute Regensburger Diözese abzutrennen sind, die Stadt Heiligenstadt mit ihren Dekanaten, dazu die Dekanate Beuren, Bischofferode, Kirchworbis, Küllstedt, Lengenfeld, Neuendorf, Nordhausen, Rustenfelde und Wiesenfelde mit zugehörigen Pfarreien und Filialen..."

Das Konkordat, das die preußische Regierung 1929/30 mit dem vatikanischen Stuhl beschloss, verfügte die Angliederung des Obereichsfeldes an die Diözese Fulda.

"Pastoralis officii nostri vom 13. August 1930 für Preußen: Zur Fuldaer Diözese sollen gehören die Dekanate [...] Beuren, Bischofferode, Heiligenstadt, Kirchworbis, Küllstedt, Lengenfeld, Nordhausen, Rustenfelde, Wiesenfeld [...]
Preußisches Konkordat vom 14. Juni 1929, Art. 2, Abs. 4: An die Diözese Fulda tritt die Paderborner Diözese die Bezirke ihres Kommissariates Heiligenstadt [...] ab."

Anmerkung:

am 7. Juli 1994 wurde das Bischöfliche Amt Erfurt-Meiningen zum Bistum Erfurt erhoben. Damit gehört Lengenfeld nicht länger zum Bistum Fulda, sondern von nun an zum Bistum Erfurt.

Zusammenfassung der Bistumszugehörigkeit Lengenfelds:

Erzbistum Mainz 746 - 1803
Erzbistum Regensburg 1803 - 1828
Bistum Paderborn 1826 - 1930
Bistum Fulda 1930 - 1994
Bistum Erfurt seit 1994