Kirchliche Gliederung

3. Die Archidiakonate

Der Erzbischof Adalbert I. (1111 - 1137) in Mainz richtete Archidiakonate ein, um in seiner wachsenden Erzdiözese Gehilfen und Vertreter zu haben. Für Heiligenstadt wurde schon im Jahre 1093 der Archidiakon Oddo genannt. Die Ernennung der Archidakone erfolgte durch den Erzbischof. Ihr Aufgabengebiet umfasste die Leitung und Verwaltung ihres Archidiakonats und die Wahrnehmung der Gerichtsbarkeit. Sie nahmen besondere Visitationen vor und verhängten Kirchenstrafen. Bei den jährlich dreimal gehaltenen Kapiteln gaben sie die Erlasse und Verordnungen des Erzbischofs und des Papstes bekannt und achteten ganz besonders auf deren Beachtung und Durchführung. Ein besonderes Recht bestand darin, die präsentierten Seelsorger un Kapläne (Vikare) anzustellen.