Kirchliche Gliederung

4. Die Kommissariate

Um eine Überbelastung des Erfurter Generalkommissariates abzubauen und die bischöfliche Gerichtsbarkeit zu dezentralisieren, richteten die Mainzer Erzbischöfe Ende des 14. Jahrhunderts die Kommissariate ein, deren Stelleninhaber - die Kommissare - Stellvertreter des Erzbischofs in der Verwaltung waren. Trotzdem blieb das Erfurter Oberkommissariat vorgesetzte Dienststelle im Rahmen der "Geistlichen Verwaltung". Die Gründung des Heiligenstädter Kommissartiates erfolgte im Jahre 1449. Der erste Kommissar war der Propst Heiso Grauwel, der diese Stelle bis 1464 innehatte. Infolge großer Schwierigkeiten, die während des Dreißigjährigen Krieges in der kirchlichen Verwaltung des Eichsfeldes auftraten, übernahm der Duderstädter Pfarrer Christoph Jagemann das Kommissariat, das erst 1781 wieder nach Heiligenstadt zurückverlegt wurde.

Mit dem Jahre 1803, der Inbetriebnahme des Eichsfeldes durch Preußen, und dem Jahre 1806, der Angliederung durch Napoleon, wurde das Martinstift aufgehoben und die Zusammenarbeit mit dem Erzbischof verboten. Anschließend erfolgte im Jahre 1815 die kirchliche Trennung des Eichsfeldes. So unterstanden die Kommissare des Obereichsfeldes bis 1825 zuerst dem Erzbistum Regensburg, bis 1930 dem Bistum Paderborn und ab 1930 dem Bistum Fulda.